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Energienews


22.05.2018

Formular: Hydraulischer Abgleich für Nichtwohngebäude

Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der Seite 2 des Formulars. Die VdZ-Projektgruppe arbeitet momentan an einer Erweiterung der Fachregel Heizungsoptimierung um das Thema Nichtwohngebäude.

Das neue Formular „Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude)“ kann für die KfW-Förderung von Sanierung und Neubau großer Nichtwohngebäuden genutzt werden (EBS NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen in Nichtwohngebäuden kann weiterhin das VdZ-Formular Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die seit dem 17. April 2018 gelten, angepasst. Der Hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher war Verfahren B anzuwenden, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Zum Download der VdZ-Formulare zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs.




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